Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie stellt eines der Behandlungsverfahren dar, die im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung von den Krankenkassen anerkannt werden.
Die tiefen­psycho­logische Behandlung findet in wöchent­lichen Einzelsitzungen und im sitzenden Setting statt.
Grundannahmen der Neurosenlehre der Psychoanalyse, wie die Existenz und Wirkungsweise des Unbewussten sowie die Annahmen über intrapsychische und interpersonale Prozesse, stellen die Grundüberzeugungen des/der Tiefenpsychologen/-in und die Grundlagen der Behandlungsmethode dar.
Die Vorgehensweise ist bei der tiefen­psycho­logischen Behandlung zum einen konfliktzentriert, d.h. bearbeitet wird eine aktuelle (neurotische) Konfliktsituation und die dazu gehörenden Symptome unter Beachtung/Bearbeitung der Beziehungs­situation zwischen Patient/-in und Therapeut/-in. Intensive unbe­wusste Gefühle, Wünsche, Sinnesempfindungen oder Verhaltensmuster aus wichtigen ver­gan­genen Beziehungen, z.B. zu Eltern oder Geschwistern, realisieren sich durch den/die Patienten/-in in der Beziehung zum/zur Therapeuten/-in, was für das Verständnis der Probleme, deren Entstehung und deren Veränderung genutzt werden (wird als Übertragung bezeichnet).
Zum anderen sind aber auch Schwierigkeiten in der Beziehungsgestaltung durch die unzureichende Verfügbarkeit psychischer Funktionen (z.B. sich selbst aufgrund ungünstiger Entwicklungsbedingungen in schwierigen Situationen nicht beruhigen können) mit diesem Behandlungsverfahren grundsätzlich veränderbar. Der/Die Psychotherapeut/-in findet verdeutlichend mit dem/der Patienten/-in diese dysfunktio­nalen Muster und sucht gemeinsam mit ihm nach Möglichkeiten, sie zu verändernd einzuüben und durchzuarbeiten.
Die Behandlungsdauer der einzeltherapeutischen Behandlung erstreckt sich in der Regel etwa über 1-3 Jahre.