Das Behandlungsspektrum erstreckt sich insbesondere auf:
- Affektive Störungen (z.B. Depression),
- Anpassungsstörungen (z.B. nach Trennung oder Verlust),
- Burnout,
- Angst- und Zwangserkrankungen,
- Persönlichkeitsstörungen,
- Psychosomatische Erkrankungen (körperliche Krankheiten mit seelischem Hintergrund),
- Trauma-/Traumafolgestörungen sowie
- Ältere Erwachsene (siehe auch Alterspsychotherapie)
Unter Alterspsychotherapie ist die psychotherapeutische Behandlung älterer Menschen (> 65 Jahre; Weltgesundheitsorganisation: 60-65 Jahre Übergang ins Alter, 60-74 Jahre Junge Alte, 75-89 Jahre Betagte und Hochbetagte, 90-99 Jahre Höchstbetagte, ab 100 Jahre Langlebige) unter Berücksichtigung neu entwickelter Modelle und Konzepte der Alterspsychologie in Form einer lebenslaufsensiblen Psychotherapie zu verstehen.
Auch in Verbindung mit einer lebenszeitlich längeren Teilhabe am Arbeitsleben sind zunehmend altersspezifische Problembereiche sowie Beeinträchtigungen/Konflikte i.H. auf die berufliche/arbeitsbezogene Partizipation in der psychotherapeutischen Behandlung zu berücksichtigen.
Insofern kommen in der psychotherapeutischen Behandlung von älteren Menschen etablierte diagnostische und psychotherapeutische Strategien (hier entsprechend meiner tiefenpsychologischen Grundlagenausbildung) zur Anwendung. Daneben werden spezifische Altersfragen (z. B. „erfolgreiches“ Altern; Zukunftsbegrenzung usw.) sowie ein alters- und störungsspezifisches Rahmenmodell in die Behandlung mit einbezogen, was spezifische Aspekte des Behandlungssettings (d.h., was sind als Besonderheiten in der Behandlung zu beachten) sowie der Therapeutenvariablen (d.h., worauf muss der/die Psychotherapeut/-in in seinem Erleben und Verhalten achten) einschließt.
Diese spezialisierte Behandlungsform wird von spezifischen Fortbildungsmaßnahmen vermittelt, über die ich aufgrund meiner gerontologischen Zusatzqualifikation (Fortbildung „Psychotherapie mit Älteren“ am Institut für Alterspsychotherapie und angewandte Gerontologie in Marburg) verfüge.
Eine besondere Bedeutung kommt bei eingeschränkter Erreichbarkeit aufgrund körperlicher Einschränkungen der aufsuchenden Psychotherapie zu. Diese bezeichnet die Behandlung als Psychotherapie mit Patienten/-innen, die aufgrund ihrer körperlichen Situation nicht in der Lage sind, den/die Psychotherapeut/-in aufzusuchen. Der/Die Psychotherapeut/-in besucht den/die Patienten/-in in seinem Lebensumfeld und führt bei ihm/ihr Psychotherapie durch. Die aufsuchende Behandlung kann sowohl im hinzutretenden andauernden Erkrankungsfall als auch als vollständige Psychotherapie aufsuchend durchgeführt werden, insofern die Immobilität bzw. Erkrankung für das Erfordernis der Abrechnungsfähigkeit gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung bzw. Krankenkasse belegt werden kann und entsprechende zeitliche Behandlungskapazitäten bestehen.