Das Behandlungsspektrum erstreckt sich insbesondere auf:

    • Affektive Störungen (z.B. Depression),
    • Anpassungs­störungen (z.B. nach Trennung oder Verlust),
    • Burnout,
    • Angst- und Zwangserkrankungen,
    • Persönlich­keits­störungen,
    • Psychosomatische Erkrankungen (körperliche Krankheiten mit seelischem Hintergrund),
    • Trauma-/Trauma­folgestörungen sowie
    • Ältere Erwachsene (siehe auch Alterspsychotherapie)

Unter Alterspsychotherapie ist die psychotherapeutische Behandlung älterer Menschen (> 65 Jahre; Weltgesundheits­organisation: 60-65 Jahre Übergang ins Alter, 60-74 Jahre Junge Alte, 75-89 Jahre Betagte und Hochbetagte, 90-99 Jahre Höchstbetagte, ab 100 Jahre Langlebige) unter Berück­sich­tigung neu entwickelter Modelle und Konzepte der Alterspsychologie in Form einer lebenslauf­sensiblen Psycho­therapie zu verstehen.

Auch in Verbindung mit einer lebenszeitlich längeren Teilhabe am Arbeitsleben sind zunehmend altersspezifische Problembereiche sowie Beeinträchtigungen/Konflikte i.H. auf die berufliche/arbeits­bezogene Partizipation in der psychothera­peu­tischen Behandlung zu berücksichtigen.

Insofern kommen in der psychotherapeutischen Behandlung von älteren Menschen etablierte diagnostische und psycho­thera­peutische Strategien (hier entsprechend meiner tiefen­psycho­logischen Grundlagenausbildung) zur Anwendung. Daneben werden spezifische Altersfragen (z. B. „erfolg­reiches“ Altern; Zukunfts­begrenzung usw.) sowie ein alters- und störungs­spezifisches Rahmen­modell in die Behandlung mit einbezogen, was spezifische Aspekte des Behandlungssettings (d.h., was sind als Besonderheiten in der Behandlung zu beachten) sowie der Therapeutenvariablen (d.h., worauf muss der/die Psycho­therapeut/-in in seinem Erleben und Verhalten achten) einschließt.

Diese spezialisierte Behandlungs­­form wird von spe­zifischen Fortbildungsmaßnahmen vermittelt, über die ich aufgrund meiner gerontologischen Zusatzqualifikation (Fortbildung „Psychotherapie mit Älteren“ am Institut für Alters­psycho­therapie und angewandte Gerontologie in Marburg) verfüge.

Eine besondere Bedeutung kommt bei eingeschränkter Erreichbarkeit aufgrund körperlicher Einschränkungen der aufsuchenden Psycho­therapie zu. Diese bezeichnet die Behandlung als Psychotherapie mit Patienten/-innen, die aufgrund ihrer körperlichen Situation nicht in der Lage sind, den/die Psychothera­peut/-in auf­zusuchen. Der/Die Psychotherapeut/-in besucht den/die Patienten/-in in seinem Lebensumfeld und führt bei ihm/ihr Psychotherapie durch. Die aufsuchende Behandlung kann sowohl im hinzutretenden andauernden Erkrankungsfall als auch als vollständige Psychotherapie aufsuchend durchgeführt werden, insofern die Immobilität bzw. Erkrankung für das Erfordernis der Abrechnungs­fähigkeit gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung bzw. Krankenkasse belegt werden kann und entsprechende zeitliche Behandlungs­­kapazitäten bestehen.